Mofa25

  • ab 15 Jahre
  • auch Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Max bbh 25km/h
  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung