Führerschein mit 17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren unterscheidet sich vom „normalen“ Führerschein darin, dass die Fahrschüler sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden können. Nach bestandener praktischer Prüfung(frühestens 4 Wochen vor dem 17 Geburtstag) erhält man eine Prüfbescheinigung in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Bescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig!

Voraussetzungen für Begleiter

(mindestens eine namentlich benannte Person)
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
    Klasse B (alt 3)
  • Max. 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister

Auflagen

  • Das Fahren ist nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt
  • Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (max. 0,5 Promille)
  • Fahrzeugführer ist der/die Fahrer/-in nicht die Begleitperson!