Führerschein mit 17
Das begleitete Fahren mit 17 Jahren unterscheidet sich vom „normalen“ Führerschein darin, dass die Fahrschüler sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden können.
Nach bestandener praktischer Prüfung(frühestens 4 Wochen vor dem 17 Geburtstag) erhält man eine Prüfbescheinigung in der die Begleitpersonen eingetragen sind.
Diese Bescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig!
Voraussetzungen für Begleiter
(mindestens eine namentlich benannte Person)
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse B (alt 3)
- Max. 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister
Auflagen
- Das Fahren ist nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt
- Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (max. 0,5 Promille)
- Fahrzeugführer ist der/die Fahrer/-in nicht die Begleitperson!